Der Wettbewerb

Der Auslober des Wettbewerbs ist das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr (heute Senat für Stadtentwicklung) in Abstimmung mit den Bezirksämtern Wedding, Prenzlauer Berg, Tiergarten, Mitte, Friedrichshain, Kreuzberg, Neukölln und Treptow. Der Wettbewerb ist beschränkt und künstlerisch, das Verfahren einstufig und anonym.

Die Standorte der in betracht kommenden Übergänge sind der Übergang Bornholmer Straße, Chausseestraße, Invalidenstraße, Friedrichstraße, Heinrich-Heine-
Straße, die Oberbaumbrücke und die Sonnenalle. Der achte innerstädtische Übergang Bahnhof Friedrichstraße war nicht Bestandteil des Wettbewerbs.

Für die Realisierung der Arbeiten standen pro Arbeit maximal 130.000 DM zur Verfügung. Die KünstlerInnen taten gut daran, diesen Betrag nicht zu überschreiten, da sie sonst nicht in die engere Auswahl gelangen konnten.



 

Übergänge Einleitung: Wettbewerbsbedingungen Inhalt und Ziel