Münster gehört neben den Bischofsstädten Osnabrück, Paderborn und Minden und den beiden Städten Dortmund und Soest zu den fünf ältesten Städten Westfalens. Neben Dortmund und Soest war es die wichtigste Handelsstadt des Landes und bildete wie die beiden anderen Städte eine eigene Rechtsfamilie aus. Auf kulturellem und künstlerischem Gebiet galt es allgemein als wichtigste westfälische Stadt. Im Mittelpunkt dieses Kapitels sollen aber nicht die kulturellen Verdienste Münsters stehen, sondern die geologisch-geografischen, verkehrstechnischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen im Oberstift Münster und im zweiten Abschnitt die Entwicklung der Stadt Münster, vor allem in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht.