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Territorialbildung und Städtepolitik

Der Bischof von Münster nutzte geschickter als seine Kollegen in Osnabrück, Minden oder Paderborn die Antagonismen zwischen dem Löwen und dem Kölner Erzbischof zum Ausbau einer eigenen Territorialherrschaft aus.[*]Erster wichtiger Schritt war die Übertragung der Rechtstitel der Grafen von Kappenberg, dem ,,damals wohl mächtigsten westfälischen Grafengeschlecht nördlich der Lippe``[*], nachdem diese 1122 das erste Prämonstratenserstift östlich des Rheins gründeten und ihm beitraten. ,,Der Bischof konzentrierte damit in seiner Hand Rechtstitel von einer Dichte zwischen Lippe und Osning``, so urteilt Heinz Stoob, ,,wie sie so früh nur vergleichsweise selten in anderen Landschaften des hochmittelalterlichen Reichs erreicht wurde.``[*]

Zweiter wichtiger Schritt war der Sieg über den Grafen von Tecklenburg 1173, der bis dato die Schirmvogtei über die Stadt und das Hochstift Münster innehatte.[*] Damit waren die Grundlagen zur Herrschaftsbildung und zur Festigung des Territoriums im kommenden Fürstbistum Münster geschaffen. Mit dem Erwerb der Ravensberger Herrschaft Vechta-Fresenburg 1252, das die Grundlage des Niederstifts Münster bilden sollte, wurde der Bischof Herr über das Hochstift Münster, das sich von der Lippe bis nach Friesland erstreckte.

Besonders im Oberstift Münster, dem südlichen Teil des Hochstifts Münster, der deckungsgleich mit dem Münsterland ist, kommt es zu Territorialkonflikten zwischen den aufsteigenden Territorialherren. Konflikte zwischen neuen Landesherren untereinander brachen ebenso aus wie zwischen ihnen und Herrschern mit älteren Ansprüchen, wie zum Beispiel dem Erzbischof von Köln. Der Metropolit versuchte nach dem Sturz Heinrichs des Löwen die Herzogswürde in ganz Westfalen auszuüben und vom südlichen Westfalen über Soest auch das Münsterland in seine Gewalt zu bringen. Auch für den Kölner Landesherren galt, daß sein Territorium noch keineswegs ein einheitliches und konsolidiertes Gebiet war.[*] Erst an der Lippelinie brachte Hermann II. von Katzenellnbogen seinen Metropolitan aus Köln militärisch zum Stehen. Danach kam es immer wieder zu Konflikten des Kölner Bischofs mit dem Münsteraner Bischof, aber auch zur Zusammenarbeit, zum Beispiel in Vreden, wo Otto II. 1252 mit Philipp von Heinsberg zusammen eine Neustadt anlegte und die Schöffen auf beide ihren Eid ablegen mußten. Doch konnte Köln sich auf die Dauer nicht im Münsterland etablieren.

Die erste geplante Stadtgründung ohne vorherige Siedlung in Westfalen war schließlich Lippstadt nach 1168.[*] Die Edelherren zur Lippe waren mit den Grafen von der Mark die einzigen weltlichen Herren, die neben den geistlichen Herren in Köln, Münster, Osnabrück und Paderborn auf die Dauer sich als Herren größerer Territorien durchsetzen konnten. Von den circa 120 Grafen- und Herrengeschlechtern um 1150 in Westfalen bildeten die oben genannten 6 im 14. Jahrhundert die großen Territorialherren, die meisten anderen verschwanden völlig oder sanken auf den Rang von ,,Kleingrafschaften``.[*] Auch eine bewußte Städtepolitik hat neben wirtschaftlichen und politisch-militärischen Strategien zur Konsolidierung der Macht der Herrscher beigetragen.

Die in unserem Zusammenhang wichtigsten Bischöfe waren Hermann II. von Katzenellenbogen (1173-1203) und Ludolf von Holst (1226-1247). Beide traten stärker als ihre Vorgänger und Nachfolger als ,Städteentwickler` auf und von beiden kann behauptet werden, sie betreiben eine eigene ,Städtepolitik` innerhalb einer auf Intensivierung der eigenen Herrschaft zielenden Territorialkonzeption. Hermann II. hat einen wesentlichen Anteil am Ausbau der Territorialherrschaft im Hochstift und verstand es wie wenige seiner Vorgänger und Nachfolger, diese durch Stadtentwicklung zu sichern (neben verschiedenen Burgen und Klöstern vor allem Coesfeld (cf. Kap. 3.1) und Warendorf (cf. Kap. 3.2)). Er stand in engem Kontakt mit Bernhard II. zur Lippe und wird sich an dessen Stadtgründungspolitik ein Vorbild genommen haben: ,,Lippstadts Gestalt, Verfassung und Wirtschaft werden als Bestandteil einer Territorialkonzeption begriffen, die von Bernhard II. und seinen Söhnen Hermann II. und Bernhard, Bischof von Paderborn, entwickelt und verwirklicht worden ist, ein Modell, das in Anpassung an die jeweiligen herrschaftlichen, natur- und kulturräumlichen Voraussetzungen in weiten Teilen Westfalens und Niedersachsens Verbreitung fand 3#3...4#4.``[*]In die Regierungszeit Hermanns II. fielen die Stadtbildungen von Coesfeld, Warendorf, Bocholt, Ahlen und Beckum.

Ludolf von Holte zeigte sich fördernd für Telgte und Dülmen. Er konnte ebenfalls die Herrschaftsbildung durch Unterwerfung anderer Herren und durch die Förderung von Städten unter seiner Gerichtsbarkeit fortführen. Die Eroberung Wolbecks durch ihn und der Ausbau des Ortes zum bischöflichen Amtssitz zeigen jedoch auch, daß die Landesherren in ihren Amtsitzen eine immer schwerer durchzusetzende Stellung gegen die sich emanzipierenden Bürger der Stadt hatten - dies gilt für Münster ebenso wie für Paderborn, Osnabrück und Minden, wo die Bischöfe ihre Sitze aus der Stadt in einen Vorort verlegten. Wolbeck ist ein Beispiel für den Typus einer Minderstadt oder hier besser einer Siedlung nach Weichbildrecht (cf. Kap. 2.1.4), das ihm eine gewisse wirtschaftliche Entwicklung ermöglichte, ohne jedoch zu viel städtische Autonomie zu erlangen, die sich gegen den Landesherren hätte auswirken können. Nach dieser Konzeption vergaben die Münsteraner Landesherren im 13. und 14. Jahrhundert an viele Siedlungen Weichbildrechte zur Intensivierung ihrer Herrschaft.


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stern89 2001-09-09