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Stadtwerdung 1180-1290

Der Sturz Heinrichs des Löwens bewirkte in Westfalen ein Aufblühen von Stadtentwicklungen. Nach dem Fall des Löwen, zu dessen Herzogtum Westfalen gehörte und dessen Herzogswürde für Westfalen auf den Kölner Erzbischof überging, bewirkte ein Aufsteigen der kleineren Territorialherren und eine erhöhte Konkurrenz im Ausbau der Territorialherrschaft. In diesem Rahmen, vor allem vor dem Hintergrund des Kampfes um die Vormachtstellung in Westfalen zwischen dem Kölner Erzbischof, den Grafen von der Mark und dem münsteraner Fürstbischof müssen die Stadtförderungen im Münsterland gesehen werden. In dieser Zeit wurden vor allem bestehende Ortschaften mit bestimmten Rechten ausgestattet, die sie als Städte nach einem von (Haase 1969, S. 62ff.) aufgestellten Kriterienbündel nach rechtlichen, topographischen und wirtschaftlichen Faktoren kennzeichnete. Manchmal wurde das Stadtrecht verliehen, zum Beispiel an Coesfeld, meistens jedoch versah der Landesherr die Siedlungen mit einem Zwischenrecht, dem Weichbildrecht,[*]das ihnen eine stärkere wirtschaftliche Entwicklung erlaubte, sie aber gleichzeitig politisch nicht zu stark und unabhängig vom Landesherren machte. Anders als im Ostelbischen Raum wurden im Altsiedlungsgebiet Westfalens meistens keine komplette Stadtgründungen unternommen (erste Ausnahme war wie bereits erwähnt Lippstadt), sondern es fand eine gleitende Entwicklung statt von einem Hof über eine Siedlung zu einer Stadt. Die Frage des Gründungsunternehmerkonsortiums, die Rörig für Freiburg im Breisgau oder auch Lübeck stellt, ist im Oberstift Münster eher zu verneinen. Die Initiative für Stadtbildung ging in vermutlich allen Fällen vom Landesherrn und nicht etwa von einem Kaufmannskonsortium aus. Deswegen soll das Problem der Gründungskräfte hier auch eher im Hintergrund stehen. Dargestellt werden soll die Stadtbildung als Instrument wirtschaftlicher oder territorialer Strategie.

Grundsätzlich fällt es schwer, Bevölkerungszahlen für das 13. Jahrhundert zu ermitteln. Methodische Vorschläge, wie sie von Hildegard Ditt () erläutert werden und zum Beispiel von Franz-Josef Jakobi (Jakobi 1993a) für das Spätmittelalter und die Neuzeit vorgestellt werden, Steuerregister, Schätzungen durch kartographische Möglichkeiten, Sterberegister und ähnliches mögen für das Spätmittelalter greifen, sind aber in dieser Zeit quasi nicht vorhanden.[*]Brände lassen schriftliche Quellen für weite Bereiche ausscheiden.



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stern89 2001-09-09