Der Sturz Heinrichs des Löwens bewirkte in Westfalen ein Aufblühen von
Stadtentwicklungen. Nach dem Fall des Löwen, zu dessen Herzogtum
Westfalen gehörte und dessen Herzogswürde für Westfalen auf den Kölner
Erzbischof überging, bewirkte ein Aufsteigen der kleineren Territorialherren
und eine erhöhte Konkurrenz im Ausbau der Territorialherrschaft. In diesem
Rahmen, vor allem vor dem Hintergrund des Kampfes um die Vormachtstellung in
Westfalen zwischen dem Kölner Erzbischof, den Grafen von der Mark und dem
münsteraner Fürstbischof müssen die Stadtförderungen im Münsterland gesehen
werden. In dieser Zeit wurden vor allem bestehende Ortschaften
mit bestimmten Rechten ausgestattet, die sie als Städte nach einem
von (Haase 1969, S. 62ff.) aufgestellten Kriterienbündel nach
rechtlichen, topographischen und wirtschaftlichen Faktoren kennzeichnete.
Manchmal wurde das
Stadtrecht verliehen, zum Beispiel an Coesfeld, meistens jedoch versah der
Landesherr die Siedlungen mit einem Zwischenrecht, dem
Weichbildrecht,
das ihnen eine
stärkere wirtschaftliche Entwicklung erlaubte, sie aber gleichzeitig
politisch nicht zu
stark und unabhängig vom Landesherren machte. Anders als im Ostelbischen Raum
wurden im Altsiedlungsgebiet Westfalens meistens keine komplette
Stadtgründungen unternommen (erste Ausnahme war wie bereits erwähnt
Lippstadt),
sondern es fand eine gleitende Entwicklung statt von einem Hof über eine
Siedlung zu einer Stadt. Die Frage des
Gründungsunternehmerkonsortiums, die Rörig für Freiburg im Breisgau oder auch
Lübeck stellt, ist im Oberstift Münster eher zu verneinen.
Die Initiative für Stadtbildung ging in vermutlich allen
Fällen vom Landesherrn und nicht etwa von einem Kaufmannskonsortium aus.
Deswegen soll das Problem der
Gründungskräfte hier auch eher im Hintergrund stehen.
Dargestellt werden soll die Stadtbildung als Instrument wirtschaftlicher
oder territorialer Strategie.
Grundsätzlich fällt es schwer, Bevölkerungszahlen für das 13. Jahrhundert zu
ermitteln. Methodische Vorschläge, wie sie von Hildegard Ditt ()
erläutert werden und zum Beispiel von Franz-Josef Jakobi (Jakobi 1993a) für das Spätmittelalter und die Neuzeit vorgestellt werden, Steuerregister, Schätzungen
durch kartographische Möglichkeiten, Sterberegister und ähnliches mögen für
das Spätmittelalter greifen, sind aber in dieser Zeit quasi nicht
vorhanden.
Brände lassen schriftliche Quellen für weite Bereiche ausscheiden.