Coesfeld ist in diesem Zusammenhang ein Ausnahme, denn es wurde durch eine formale Stadtrechtserhebung samt noch erhaltener Urkunde am 12. März 1197 durch den Bischof Hermann II. zur Stadt erklärt. Müssen wir die Stadtwerdung bei den anderen hier noch zu untersuchenden Siedlungen als einen allgemeinen und teilweise nur in Analogie nachvollziehbaren Vorgang bezeichnen, bietet sie bei Coesfeld einen urkundlich belegten Einschnitt in die Geschichte der Siedlung. Auch ist Coesfeld in bezug auf seine Handelsaktivitäten vor allem mit den Niederlanden eine Ausnahmeerscheinung.