Mit der Urkunde von 1197,
der ersten Stadterhebung im Bistum Münster überhaupt, änderten sich die
rechtlichen Bedingungen der jetzt zur civitas erhobenen villa.
In der
Narration wurde auf die vorhergehenden Rechtsverhältnisse eingegangen, die
Abhängigkeit vom Kloster Varlar und der Vogtei der Herren von Horstmar. In
der Disposition verlieh er den Bürgern die Freiheit von allen Vögten
und vom Königsbann und von allen Vogteiabgaben und gab ihnen das gleiche
Recht, wie es die münsteraner Bürger besaßen.
Durch die Stadtwerdung und durch eine Bestätigung des Varlarer Abtes Jordans
wurde den Gerichtsschöffen das Regiment über die Stadt übertragen. Sie
wählten
zwei magistri scabinorum als Bürgermeister der Stadt.
Ab 1287 waren Ratsmitglieder als consules bekannt, die aber den
Gerichtsschöffen unterstanden.
Es vollzieht sich in Coesfeld früher als in den übrigen Städten des
Münsterlandes eine Entwicklung von einer Schöffen- zu einer Ratsverfassung.
Dies mag mit der starken handeltreibenden Bürgerschicht zu tun gehabt haben, die
sich gegen den Stadtherren stärker durchsetzen konnten. Schöffen waren auf
Lebenszeit ernannt und auf den Stadtherren vereidigt, Ratsherren wurden im
Prinzip jedes Jahr erneut durch die Bürgerschaft gewählt. Das erste Siegel
der Stadt stammte aus dem Jahr
1246 und zeigt den Kirchen- und Stadtpatron Lambertus zwischen zwei
Kirchtürmen.
Wieso nennt die zu anfangs erwähnte Louise von Winterfeld die Rechtsentwicklung eigenartig? Gründe dafür dürften wahrscheinlich im auch nach 1197 fortbestehenden Einfluß des Prämonstratenserklosters liegen. Damit dürften nordfranzösische Rechtsvorstellungen des Mutterklosters Prémontré auf die Stadt Auswirkungen gehabt haben. Ebenso waren wahrscheinlich die besonders starken Beziehungen Coesfelder Kaufleute nach Holland und Deventer von Bedeutung für die weitere Rechtsentwicklung. Eigene Freundschaftsbündnisse mit overijselschen Städten bezeugten die Eigenständigkeit der Stadt gegenüber dem Bischof und der Stadt Münster. Die Aufnahme Coesfelds in den 1246 geschlossenen Städtebund zwischen Münster, Osnabrück und Minden verdeutlicht die Bedeutung der Stadt bereits in der Mitte des 13. Jahrhunderts.
Obwohl dem Oberhof Münster unterstellt, trat Coesfeld aus dem Kreis der
münsterländischen Städte heraus und konnte sich
gegenüber Münster seit 1234 auf einen kaiserlichen Freiheitsbrief, dem sog. Nonevokationsprivileg, berufen,
der Coesfelder Bürger auch vor Ausladungen an fremde Gerichte schützte, so
auch vor münsteraner Gerichte. Da der Ort für den münsteraner Bischof von
zentraler strategischer Bedeutung im sumpfreichen und unwegsamen
Westmünsterland war, wird
er versucht haben, die städtische Entwicklung dadurch besonders zu fördern,
daß er
ihnen diesen Freiraum zubilligte. Bei späteren Stadtbildungen ab der Mitte des
13. Jahrhunderts wurde den Bürgern nicht mehr so viel Freiheit zugestanden.
Größter Konkurrent in diesem Gebiet waren die Horstmarer Edelherren, sowohl
für den Bischof von Münster wie auch für den Abt von Varlar: ,,Wie aus
der Zielrichtung aller Urkunden hervorging``, schlußfolgert Elke Widder,
,,war der Edelherr von Horstmar
gemeinsamer Gegner von Bischof und Stift. Als Konkurrent im
Territorialisierungsprozeß wie als Vogt, der eine Gefahr für das Kloster
darstellen konnte, bot er sich als negative Integrationsfigur geradezu
an.``