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Privilegien und Rechtstitel

,,Eigenartig und selbständig``[*] nennt Louise von Winterfeld die Rechtsentwicklung der Stadt Coesfeld. Seit 1126 gehörte der Hof Coesfeld dem Stift Varlar. Der bereits erwähnte Heinrich von Coesfeld wurde in diesem Jahr Propst des 1123 gegründeten Prämonstratenserkloster. Er war seinem Onkel Otto von Cappenberg in dieser Funktion gefolgt und schenkte all seine Besitzungen dem Stift Varlar. Somit unterstand auch das Dorf Coesfeld samt der Pfarrkirche der Stiftsvogtei, die den Herren von Horstmar bis 1196 übertragen wurde. Nach dem Tod des Vogtes Wigboldus von Horstmar 1196 sicherte sich der Bischof Hermann II. die Vogteirechte durch die Schenkung des Hofes Dulmaning und der Jakobikirche an das Stift Varlar, das ihn im Gegenzug als Vogt über Coesfeld einsetzte.[*]Ein Jahr später unterstellte der Bischof die Stadt komplett seiner Macht durch die Stadtrechtsverleihung von 1197, die nur nach dem Verzicht des Abtes auf das Recht zur Wahl des Vogtes und der - vielleicht widerwilligen[*] - Zustimmung zur Stadterhebung erfolgen konnte. Der Varlarer Marktort wurde zur wichtigsten Stadt und zum wichtigen strategischen Standort für den Bischof im westlichen Münsterland. Die Erhebung zur Stadt war eine ,,planmäßig geförderte Entwicklung``[*] durch den Bischof von Münster.

Mit der Urkunde von 1197, der ersten Stadterhebung im Bistum Münster überhaupt, änderten sich die rechtlichen Bedingungen der jetzt zur civitas erhobenen villa. In der Narration wurde auf die vorhergehenden Rechtsverhältnisse eingegangen, die Abhängigkeit vom Kloster Varlar und der Vogtei der Herren von Horstmar. In der Disposition verlieh er den Bürgern die Freiheit von allen Vögten und vom Königsbann und von allen Vogteiabgaben und gab ihnen das gleiche Recht, wie es die münsteraner Bürger besaßen.[*] Durch die Stadtwerdung und durch eine Bestätigung des Varlarer Abtes Jordans wurde den Gerichtsschöffen das Regiment über die Stadt übertragen. Sie wählten zwei magistri scabinorum als Bürgermeister der Stadt. Ab 1287 waren Ratsmitglieder als consules bekannt, die aber den Gerichtsschöffen unterstanden.[*] Es vollzieht sich in Coesfeld früher als in den übrigen Städten des Münsterlandes eine Entwicklung von einer Schöffen- zu einer Ratsverfassung. Dies mag mit der starken handeltreibenden Bürgerschicht zu tun gehabt haben, die sich gegen den Stadtherren stärker durchsetzen konnten. Schöffen waren auf Lebenszeit ernannt und auf den Stadtherren vereidigt, Ratsherren wurden im Prinzip jedes Jahr erneut durch die Bürgerschaft gewählt. Das erste Siegel der Stadt stammte aus dem Jahr 1246 und zeigt den Kirchen- und Stadtpatron Lambertus zwischen zwei Kirchtürmen.

Wieso nennt die zu anfangs erwähnte Louise von Winterfeld die Rechtsentwicklung eigenartig? Gründe dafür dürften wahrscheinlich im auch nach 1197 fortbestehenden Einfluß des Prämonstratenserklosters liegen. Damit dürften nordfranzösische Rechtsvorstellungen des Mutterklosters Prémontré auf die Stadt Auswirkungen gehabt haben. Ebenso waren wahrscheinlich die besonders starken Beziehungen Coesfelder Kaufleute nach Holland und Deventer von Bedeutung für die weitere Rechtsentwicklung. Eigene Freundschaftsbündnisse mit overijselschen Städten bezeugten die Eigenständigkeit der Stadt gegenüber dem Bischof und der Stadt Münster. Die Aufnahme Coesfelds in den 1246 geschlossenen Städtebund zwischen Münster, Osnabrück und Minden verdeutlicht die Bedeutung der Stadt bereits in der Mitte des 13. Jahrhunderts.

Obwohl dem Oberhof Münster unterstellt, trat Coesfeld aus dem Kreis der münsterländischen Städte heraus und konnte sich gegenüber Münster seit 1234 auf einen kaiserlichen Freiheitsbrief, dem sog. Nonevokationsprivileg, berufen,[*]der Coesfelder Bürger auch vor Ausladungen an fremde Gerichte schützte, so auch vor münsteraner Gerichte. Da der Ort für den münsteraner Bischof von zentraler strategischer Bedeutung im sumpfreichen und unwegsamen Westmünsterland war, wird er versucht haben, die städtische Entwicklung dadurch besonders zu fördern, daß er ihnen diesen Freiraum zubilligte. Bei späteren Stadtbildungen ab der Mitte des 13. Jahrhunderts wurde den Bürgern nicht mehr so viel Freiheit zugestanden. Größter Konkurrent in diesem Gebiet waren die Horstmarer Edelherren, sowohl für den Bischof von Münster wie auch für den Abt von Varlar: ,,Wie aus der Zielrichtung aller Urkunden hervorging``, schlußfolgert Elke Widder, ,,war der Edelherr von Horstmar gemeinsamer Gegner von Bischof und Stift. Als Konkurrent im Territorialisierungsprozeß wie als Vogt, der eine Gefahr für das Kloster darstellen konnte, bot er sich als negative Integrationsfigur geradezu an.``[*]


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stern89 2001-09-09